Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit der Krankenkasse
Für die erbrachte ärztliche Leistung erhalten Sie eine Rechnung. Eine Barzahlung oder Zahlung mit Bankomatkarte ist möglich. Um Kostenrückerstattung kann danach bei Ihrer
Krankenkasse/Krankenversicherung angesucht werden. Dafür ist die Rechnung (inkl. Zahlungsbestätigung) notwendig. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von der jeweiligen
Krankenkasse.